hauswirtschaftliche Versorgung / häusliche Betreuung
Bei einem Pflegegrad stehen Ihnen monatlich Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombileistungen zur Verfügung.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Pflegegrad.
Im Rahmen unseres Modellprojektes nach § 125 SGB XI darf unser Betreuungsdienst die hauswirtschaftliche Versorgung und die häusliche Betreuung mit der Pflegekasse abrechnen.